Ein Wiederholungstäter aus Limburg musste sich erneut vor Gericht verantworten und wurde nun für den Diebstahl von Lebensmitteln und Alkohol verurteilt. Der 43-Jährige hatte Waren im Wert von 140 Euro aus einem Rewe-Markt in Diez gestohlen. Bei seiner Verteidigung berief er sich auf das Missgeschick, sein Geld vor dem Bezahlen verloren zu haben, da er eigentlich ein Grillfest veranstalten wollte. Diese Ausrede überzeugte das Amtsgericht Diez jedoch nicht, das ihm den Rückweg ins Gefängnis verwehrte, wie die Rhein-Zeitung berichtete.
Strenge Maßnahmen für wiederholte Straftaten
Die Entscheidung des Gerichts ist eine klare Botschaft: Wiederholte Straftaten werden nicht ohne Konsequenzen hingenommen. Hintergrund des Falls ist ein langes Vorstrafenregister des Angeklagten, das schließlich zu seiner Verhaftung führte. Der Dieb hatte nicht nur Bier und Schnaps, sondern auch Tabak, Nudeln und Fleisch entwendet. Solche Taten flössen nicht nur in die Statistiken ein, sondern stellen auch die Glaubwürdigkeit des Rechtssystems auf die Probe. Das Amtsgericht in Waren (Müritz) sieht sich wohl aufgrund ähnlicher Fälle mit einem Anstieg an gerichtlichen Verfahren konfrontiert, was die Dringlichkeit zur Ahndung solcher Delikte verstärkt, wie auf der Webseite des Amtsgerichts Waren erwähnt wird.
Dieser Fall verdeutlicht, dass die Justiz entschlossen ist, gegen Wiederholungstäter vorzugehen. Der Mann wird jetzt seine Zeit im Gefängnis verbringen müssen und hat damit eine weitere Chance verpasst, seinem Leben eine positive Wendung zu geben. Die Strafen sind ein notwendiger Schritt, um kriminellem Verhalten entgegenzuwirken.