In Mecklenburg-Vorpommern haben Grundstückseigentümer die klare Verantwortung, für sichere Gehwege während der Wintermonate zu sorgen. Laut Informationen von immowelt.de müssen Hauseigentümer sicherstellen, dass Schnee und Eis ordnungsgemäß von den Gehwegen vor ihren Grundstücken geräumt werden. Die Regelungen zur Schnee- und Räumpflicht variieren von Gemeinde zu Gemeinde, weshalb es wichtig ist, sich über die spezifischen Vorschriften zu informieren. Üblicherweise sind die Gehwege bis zum frühen Morgen, meistens 7:00 Uhr, zu räumen, und auch an Sonn- und Feiertagen müssen die Gehwege bis 8:00 oder 9:00 Uhr geräumt werden. Bei anhaltendem Schneefall oder extremen Bedingungen kann dies auch mehrmals täglich notwendig sein.
Regelungen und Vorschriften
Die Winterdienstsaison erstreckt sich in Rostock vom 1. November bis zum 31. März. Während dieser Zeit haben die Eigentümer von anliegenden Grundstücken die Pflicht, Gehwege zu räumen und zu streuen, unabhängig von einer Gebühr. In Rostock gelten spezielle Vorschriften, die den Einsatz von Streusalz stark einschränken, da es den Bäumen und Pflanzen schaden kann. Stattdessen sind umweltfreundliche Alternativen wie Sand oder Splitt priorisiert, wie winterdienste.net berichtet. Hierbei wird darauf hingewiesen, dass eine frühzeitige Räumung der beste Ansatz ist, um den Einsatz von Streumitteln zu minimieren.
Die Folgen einer Vernachlässigung der Schneeräumpflicht können ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei Unfällen auf ungeräumten Wegen könnten sowohl Eigentümer als auch Mieter haftbar gemacht werden. Zudem können Versicherungen die Leistungen kürzen, wenn die Räumpflicht grob ignoriert wird. Strafen in Form von Bußgeldern sind ebenfalls möglich, je nach Gemeinde. Eigentümer sollten somit wachsam bleiben und ihre Pflichten ernst nehmen, um nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu geraten und die Sicherheit in den Wintermonaten zu gewährleisten.
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