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Verfassungsbeschwerde der Landkreise: Geldnot bedroht Kommunen!

VorfallSonstiges

In einem bedeutenden Schritt haben die Landkreise Salzlandkreis und Mansfeld-Südharz am 12. Dezember 2024 eine kommunale Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese Beschwerde zielt darauf ab, eine klare Auslegung von Artikel 28 des Grundgesetzes zu erreichen, welcher die finanzielle Ausstattung der Landkreise betrifft. Die Landräte Markus Bauer und André Schröder betonen, dass die gegenwärtige Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt die Landkreise zwingt, bei der Festsetzung der Hebesätze zugunsten der Städte und Gemeinden hinter ihren tatsächlichen Finanzbedarfen zurückzubleiben. Dies führt zu erheblichen Einnahmeausfällen, die von den höheren FAG-Zuweisungen nicht ausgeglichen werden, wie Burgenlandkreis.de berichtet.

Die Landräte machen deutlich, dass diese finanziellen Engpässe eine Überschuldung der Landkreise zur Folge haben, wenn die kommunale Minimausstattung nicht verbindlich festgelegt wird. Landrat André Schröder fordert eine „Schuldenbremse von unten“, um die kommunale Selbstverwaltung der Landkreise zu sichern. Laut Prof. Dr. Ariane Berger, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Landkreistages Sachsen-Anhalt, steht eine solche Entscheidung vor dem Gericht auch im Kontext der strukturellen Unterfinanzierung vieler Landkreise. Die Frage der finanziellen Zuständigkeiten ist nicht nur von lokalem, sondern auch von landes- und bundesweitem Interesse, wie Götz Ulrich, Präsident des Landkreistages Sachsen-Anhalt, hervorhebt.

Die unerlässliche Rolle der Landkreise

Landkreise spielen eine Schlüsselrolle in der öffentlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Mit Verantwortung für 57 Millionen Einwohner und wichtige Infrastrukturen, wie 273 Krankenhäuser und über 90.000 Kilometer Kreisstraßen, tragen sie entscheidend zur Lebensqualität in den Regionen bei. Sie sind Hauptträger sozialer Leistungen, wie beispielsweise der Unterstützung für SGB II-Empfänger, und fungieren als Dreh- und Angelpunkt in der Pandemiebekämpfung mit ihren Gesundheitsämtern. Diese vielfältigen Aufgaben der Landkreise, inklusive Bildung und Verkehr, sind im Gesetz klar geregelt und bedürfen einer soliden finanziellen Basis, um die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zu erfüllen, wie der Landkreistag erläutert.

Die derzeitigen Herausforderungen in der finanziellen Ausstattung der Landkreise stellen jedoch eine Bedrohung für die Erfüllung dieser Aufgaben dar. Die Einreichung der Verfassungsbeschwerde unterstützt die Bemühungen, eine nachhaltige und gerechte Finanzierung sicherzustellen, die es den Landkreisen ermöglicht, weiterhin ihre Pflichten zum Wohle der Bürger zu erfüllen.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 16
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 51
Analysierte Forenbeiträge: 42

Referenz
www.burgenlandkreis.de
Weitere Infos
www.landkreistag.de
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