Rhein-Sieg-Kreis

Reform der Führerscheinkontrolle: Mehr Unsicherheit für Unternehmen!

VorfallGesetzgebung
OrtMannheim

Am 9. Dezember 2024 äußerte sich Marc-Oliver Prinzing, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Betriebliche Mobilität e.V. (BBM), zur geplanten Änderung des § 21 StVG, welche darauf abzielt, die Führerscheinkontrollen zu reformieren. Diese sollte ursprünglich dazu dienen, die Rechtssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und den jährlichen Verwaltungsaufwand von rund 800.000 Arbeitsstunden zu reduzieren. In der Stellungnahme wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Ziele einer tatsächlichen Entlastung und klaren Rechtslage im aktuellen Entwurf nicht erreicht werden. Insbesondere der neu eingeführte Begriff des „konkreten Anlasses“ bleibt vage und könnte dazu führen, dass Unternehmen trotz der Reform weiterhin zu häufigen Kontrollen gezwungen sind, wie berichtet auf kabinett-online.de.

Die Änderung sieht vor, dass Arbeitgeber bei der erstmaligen Überlassung eines Fahrzeugs den Führerschein zeigen lassen müssen, während die Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle entfällt. Allerdings besteht Unklarheit darüber, was einen „konkreten Anlass“ für eine erneute Prüfung darstellt, was aus Sicht des BBM zu einer Unsicherheit führt, die das Gegenteil der beabsichtigten Entlastung bewirken könnte. „Ohne präzise Vorgaben, wann tatsächlich ein Anlass vorliegt, riskieren Unternehmen, dass sie weiterhin regelmäßig kontrollieren müssen“, erklärte Prinzing. Zudem verweist die Reform nicht auf die zusätzlichen Anforderungen aus dem Arbeitsschutz und die Versicherungsbedingungen, die ebenfalls strenge Kontrollen vorsehen, wie firmenauto.de berichtet.

Die Kotierung zur Reform des § 21 StVG könnte letztlich die Bürokratie nur verschärfen, anstatt sie zu reduzieren. Der BBM forderte den Gesetzgeber dazu auf, konkrete Definitionen und Regelungen einzuführen, um eine klare Unterscheidung zu schaffen, wann eine erneute Prüfung erforderlich ist. Andernfalls könnten Unternehmen im Auflug der Unsicherheit über das Risiko, einen „konkreten Anlass“ zu übersehen, vermehrt Kontrollen durchführen müssen, was die erhoffte Entlastung ad absurdum führt.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 9
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 70
Analysierte Forenbeiträge: 22

Referenz
www.kabinett-online.de
Weitere Infos
www.firmenauto.de
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