Vorfall | Verschmutzung |
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Ort | Villingen-Schwenningen |
In Deutschland sind „zu verschenken“-Kisten, gefüllt mit ausrangierten Gegenständen wie Kleidung, Geschirr oder Büchern, ein weit verbreitetes Phänomen. Laut dem Südkurier stellen immer mehr Menschen diese Kisten einfach vor ihre Haustüren, um anderen die Möglichkeit zu geben, sich etwas davon mitzunehmen. Doch dieser gut gemeinte Akt kann schnell zu einem rechtlichen Problem werden, denn das Abstellen dieser Kisten auf dem Gehweg kann als „wilde Müllablagerung“ gewertet werden.
Das Problem sind die möglichen Konsequenzen, die sich aus diesem Verhalten ergeben können. Das Abstellen von Gegenständen, die nicht umgehend entfernt werden, kann laut dem tz zu hohen Bußgeldern führen, die je nach Bundesland stark variieren können. Im Extremfall drohen bis zu 5.000 Euro Strafe, insbesondere wenn es sich um große oder schwer zu entsorgende Objekte handelt. In Bayern können die Strafen zwischen 35 Euro für einzelne Haushaltsgegenstände bis hin zu 500 Euro für Flüssigkeiten liegen.
Rechtliche Grauzonen
Um sicherzugehen, dass keine rechtlichen Probleme entstehen, empfehlen Experten, alte Gegenstände nicht auf Gehwegen anzubieten, sondern lieber im eigenen Garten oder auf der Terrasse. Alternativ können die Artikel auch an gemeinnützige Organisationen gespendet oder über Kleinanzeigen verkauft werden. So bleibt der gute Wille erhalten, und die teuren Bußgelder werden umgangen.
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