Vorfall | Sexualdelikte |
---|---|
Ort | Torgau |
Festnahmen | 1 |
In einem brisanten Verfahren am Amtsgericht Torgau wurde der 25-jährige Jan M. wegen seines skandalösen Verhaltens zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte, der bereits einschlägig vorbestraft ist, wurde beschuldigt, im Sommer 2022 mit einem erst zwölf Jahre alten Mädchen über sein Smartphone Kontakt aufgenommen zu haben. Dabei forderte er das Kind in vulgärer Sprache auf, ihm intime Fotos zu schicken, was dieses auch tat. Jan M. hatte zudem auch einer 18-jährigen Frau mit dem Tod gedroht, indem er direkt fragte, ob sie ihren Freund noch lebend sehen wolle. Dieses kriminelle Verhalten führte zu einem erneuten Gerichtsverfahren, das die Justiz schwer belastete.
Vorbelastung und Geständnis
Wie die Torgauer Zeitung berichtete, gestand der Angeklagte nach einem anfänglichen Leugnen seine Taten. Dies geschah nach einem nicht öffentlichen Rechtsgespräch. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe, wobei das Geständnis zu Gunsten des Opfers gewertet wurde. Das Gericht stellte zudem fest, dass Jan M. sich unter offener Bewährung befand und kürzlich vorzeitig aus einer Haftstrafe entlassen worden war, die er wegen aggressiven Verhaltens gegenüber Polizisten abgesessen hatte.
Zusätzlich zu den klaren Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs und der Bedrohung ergab sich aus dem gesamten Komplex die Forderung des Gerichts, dass Jan M. während der Bewährungszeit weiterhin psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen soll, um seine Neigungen besser zu verstehen. Richter Michael Christiansen warnte den Angeklagten eindringlich über die Konsequenzen einer weiteren Straftat und betonte, dass er dann die gesamte Strafe absitzen müsste. Damit unterstrich das Gericht die Dringlichkeit, mit der die Gesellschaft solche schwerwiegenden Delikte verfolgt, wie auch im Dokument der ZJS Online deutlich wird.
Ort des Geschehens
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 88
Analysierte Forenbeiträge: 26