Vorfall | Sonstiges |
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Uhrzeit | 02:00 |
Ort | Kleve |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Straßenverkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Verkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis |
In der Nacht von Freitag auf Samstag, den 7. Dezember 2024, führte die Bundespolizei an der Anschlussstelle Kleve auf der Bundesautobahn 57 eine Grenzkontrolle durch. Dabei fiel ein 22-jähriger Niederländer auf, dessen Personalien in den polizeilichen Datenbeständen einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Straßenverkehrsgefährdung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis auswarfen.
Der junge Mann hatte zudem eine Restgeldstrafe von 260 Euro aus einer Verurteilung des Amtsgerichts Aachen im Jahr 2023 zu begleichen oder eine 13-tägige Haftstrafe anzutreten. Vor Ort konnte er sich jedoch durch Zahlung der Geldstrafe seiner Verhaftung entziehen und die Kontrolle ohne weitere Folgen verlassen.
Ort des Geschehens
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