Kriminalität und JustizRosenheimTraunstein

55-Jährige in Siegsdorf rastet häufig aus: Gericht spricht ungewöhnliche Verwarnung aus!

VorfallVandalismus, Beleidigung, Hausfriedensbruch
Uhrzeit17:52
OrtSiegsdorf, Traunstein, Bergen
Sachschaden in €1200
Ursachepsychische Erkrankung, Alkohol, Drogen, Zigaretten

Ein turbulenter Fall liegt vor dem Amtsgericht Traunstein, der die Gemüter erhitzt: Eine 55-jährige ehemalige Krankenschwester sorgte zwischen September 2022 und Mitte 2023 mit einer Serie skandalöser Aktionen in Siegsdorf für Aufsehen. Sie warf mit Hundekot um sich, beleidigte Passanten und beschmierte eine denkmalgeschützte Bäckerei mit provokanten Sprüchen. Der Verlauf dieser Delikte führte nun zur Gerichtsverhandlung, die man als „absoluten Sonderfall“ bezeichnet. Wie ovb-online berichtete, wurde nur eine „Verwarnung“ bei einer eventuellen Geldstrafe von 1.200 Euro ausgesprochen, unter der Bedingung, dass die Angeklagte ihre Medikamente weiterhin regelmäßig einnimmt.

Provokationen und psychische Probleme

Die Richterin Sandra Sauer stellt klar, dass die Frau aufgrund ihrer psychischen Erkrankungen in den meisten ihrer Taten vermindert schuldfähig war. Vor Gericht erklärte sie, dass sie von der Alkohol- und Drogenproblematik in ihrer Umgebung stark betroffen sei und deren Auswirkungen nur zu gut kenne. „Was dürfen Zigaretten und Alkohol weiterhin verkauft werden?“, fragte sie und erklärte, dass ihr Verhalten eine Art Protest darstellt. Diese Aussage wurde von chiemgau24 gestützt, das die widerrechtlichen Handlungen wie die Zerstörung öffentlicher Aschenbecher und die Beleidigung von Passanten dokumentierte. Die Taten seien in der Bewegung der Abneigung gegen Alkohol und Zigaretten entstanden.

Das Gericht entlastete die Frau von mehreren Vorwürfen, hob jedoch die gravierendsten hervor: Die Beleidigungen in der Brauerei und die Sachbeschädigungen an der Bäckerei und den Aschenbechern. Richterin Sauer bemerkte, dass solche Fälle selten seien, und beschrieb die Angeklagte als jemand, der trotz all ihrer Probleme weiterhin einen guten Eindruck hinterlasse. Unter dem Aspekt, dass ihre Taten nicht als „Lappalien“ abgetan werden können, stellte die Richterin die Auflage auf: Bei Nichteinhaltung der Bewährungsfrist droht die volle Geldstrafe. Das Gerichtsverfahren verdeutlicht die Komplexität sozialer Probleme und der Auswirkungen von psychischen Erkrankungen im Kontext von Straftaten.

Ort des Geschehens

Analysierte Quellen, die diese Meldung bestätigen: 15
Analysierte Kommentare in sozialen Medien: 178
Analysierte Forenbeiträge: 50

Referenz
www.ovb-online.de
Weitere Infos
www.chiemgau24.de
Schließen

Werbung nervt!

Das wissen wir. Dennoch sind ein paar nicht störende Werbebanner nötig, damit unsere Server brav ihren Dienst leisten. Schalten Sie bitte den Adblocker aus. Wir nutzen weder Popups noch andere nervige Werbeformen.