Die Reform des Bürgergelds, das am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst hat, zielt darauf ab, die soziale Absicherung für Arbeitssuchende grundlegend zu verbessern. Laut Informationen von merkur.de profitieren Bürgergeld-Empfänger in verschiedenen Bereichen, vor allem beim Wohngeld und bei Sanktionen. Die Bundesregierung gab an, dass die individuellen Leistungen und die Kosten der Unterkunft (KdU) trotz eines geplanten Rückgangs um 5,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 voraussichtlich positiv für die Empfänger bleiben werden. Diese Anhebung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Union prüft, inwiefern Arbeitsuchende in den Arbeitsmarkt integriert werden können, um die Haushaltsmittel effektiver zu nutzen.
Senkung der Sanktionen und steigende Leistungen
Ein zentrales Ergebnis der Reform ist der drastische Rückgang der Sanktionen für Bürgergeldbezieher. Wie ein Bericht der Bundesregierung zeigt, sind die Leistungsminderungen im Vergleich zu den Jahren vor 2019 sowohl seltener als auch in geringerer Höhe ausgefallen. 2013 gab es noch über eine Million neu festgestellte Leistungsminderungen, während diese Zahl bis 2023 auf etwa 226.000 fiel. Die Gründe für diese Entwicklung sind unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bestimmte Sanktionsregelungen als unvereinbar mit dem Existenzminimum eingestuft hat. Auch der Wechsel hin zum Bürgergeld hat zu einer Erhöhung der durchschnittlichen Leistungsminderungen geführt.
Das Bürgergeld selbst ist im Jahr 2024 um über zwölf Prozent gestiegen, jedoch bleibt der Satz zum 1. Januar 2025 bei 563 Euro für alleinstehende Erwachsene. Diese sogenannte Nullrunde wurde durch eine gesetzliche Regelung, die Besitzschutzregelung, garantiert, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel nicht sinken. Dies steht im Einklang mit den steigenden Lebenshaltungskosten, da die Anpassung der Regelbedarfe jährlich fortgeschrieben wird. Weitere Details zur Anhebung der Regelbedarfe können in den Ausführungen der Bundesregierung nachgelesen werden.
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