Vorfall | Sonstiges |
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Ort | Landshut |
Der Black Friday läutet die Hochsaison für Online-Shopping ein, doch Achtung: Wer sich Sneaker oder Smartphones aus Nicht-EU-Ländern bestellt, darf nicht den Zoll vergessen! Der Import kann mit zusätzlichen Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, die bis zu 19 % betragen, verbunden sein. Besondere Vorsicht ist bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol oder Tabak geboten, denn hier können auch zusätzliche Verbrauchsteuern anfallen. Für Geschenksendungen von Privatpersonen gilt eine Freigrenze von 45 Euro, während von Unternehmen versendete Geschenke nicht davon profitieren.
Die Deutsche Post AG könnte sich melden, wenn für die Zollabwicklung wichtige Informationen fehlen. In solchen Fällen ist der Empfänger selbst verantwortlich und kann die Online-Anmeldung für die Zollabfertigung nutzen – das spart Zeit! Doch aufgepasst: Die Zollbehörde warnt vor gefälschten Produkten, die schnell zu Fehlinvestitionen werden können. Nicht nur die Ware wird sichergestellt, sondern auch mögliche rechtliche Konsequenzen drohen den Empfängern. Verbraucher sollten sich rund um die Geschenkezeit gut über Einfuhrbestimmungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
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