Der Black Friday naht und die große Shopping-Gelegenheit bringt nicht nur Freude, sondern auch Zollüberraschungen mit sich! Viele Online-Shopper sollten sich bewusst sein, dass beim Versand von Paketen aus Nicht-EU-Ländern extra Zölle und Einfuhrumsatzsteuern anfallen können. Dies betrifft vor allem heiß begehrte Waren wie Sneaker oder Smartphones. Auch für alkoholische Getränke und Tabakwaren gelten besondere Bestimmungen und möglicherweise zusätzliche Verbrauchsteuern.
Geschenksendungen zwischen Privatpersonen bleiben bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei, während kostenlose Sendungen von Firmen nicht darunterfallen. Bei fehlenden oder unvollständigen Angaben zur Zollabwicklung wird die Deutsche Post AG den Empfänger kontaktieren, andernfalls geht das Paket direkt zum Zollamt. Für eine schnellere Abwicklung empfiehlt sich die Online-Anmeldung für Post- und Kurierdienstsendungen über das Zoll-Portal.
Besonders zur Weihnachtszeit warnt das Hauptzollamt Koblenz vor gefälschten Produkten, die sicherheitsbedenken aufwerfen können. Thomas Molitor, Pressesprecher des Hauptzollamts, betont, dass vermeintlich günstige Markenprodukte oft eine Fehlinvestition sind und rechtliche Konsequenzen für die Käufer mit sich bringen können. Wer sich über die Zollbestimmungen informieren möchte, sollte rechtzeitig die Webseite zoll.de besuchen oder den Chatbot „TinA“ nutzen.
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