Ein heißes Eisen für die Kommunen: Die Umstellung der Grundsteuer sorgt für Aufregung im Vorfeld der Kommunalwahlen 2025! Die Neuberechnung, die vom höchsten Gericht angeordnet wurde, bringt für viele Städte knifflige Entscheidungen mit sich. Besonders betroffen sind die Ein- und Zwei-Familienhäuser, die durch die neuen Messzahlen benachteiligt werden, während gewerblich genutzte Immobilien und Grundstücke profitieren. Der Bund der Steuerzahler hat diese Ungerechtigkeit aufgedeckt und unterstützt betroffene Hausbesitzer, die gegen die Reform klagen wollen.
Nordrhein-Westfalen hat nun die Möglichkeit geschaffen, die Grundsteuer unterschiedlich für gewerbliche und Wohnnutzungen zu gestalten. Diese „differenzierten Grundsteuer-Hebesätze“ könnten eine Lösung sein, um die Schieflage der Reform auszugleichen. Doch ob diese Hebesätze tatsächlich zum Einsatz kommen, liegt in der Hand der Kommunen. In Mettmann schlägt die Verwaltung vor, an einem einheitlichen Hebesatz festzuhalten, während in Erkrath eine knappe politische Mehrheit für die Einführung differenzierter Hebesätze gestimmt hat. In Wülfrath wird die Problematik noch diskutiert, eine Entscheidung steht hier allerdings noch aus.
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