Vorfall | Nötigung |
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Ort | Gießen, Oswaldsgarten |
Marburg. Ein brisantes Urteil des Gießener Amtsgerichts sorgt für Aufregung! Drei Marburger „Klimakleber“ wurden Ende Oktober zu jeweils 45 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt, doch sie geben sich nicht geschlagen! Mit einem Rechtsmittel wollen sie das Urteil anfechten und eine Berufungsverhandlung erzwingen.
In ihrer Pressemitteilung kritisieren die Angeklagten scharf: „Die Richterin und der Staatsanwalt haben das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit komplett ignoriert.“ Sie berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das auch nicht angemeldete Versammlungen schützt. Doch die Polizei hatte in den verhandelten Fällen eingegriffen und die Versammlungen aufgelöst.
Erneute Anklage gegen Marburger „Klimakleber“
Die Angeklagten argumentieren weiter, dass der Staatsanwalt fälschlicherweise behauptet habe, bei angemeldeten Demonstrationen wüssten alle Verkehrsteilnehmer Bescheid und blieben zu Hause. Eine Polizistin, die wegen 39 Minuten Verspätung am Arbeitsplatz Anzeige erstattete, widersprach jedoch und gab zu Protokoll, dass sie sich selten vor Fahrtbeginn über mögliche Störungen informiere und bei Demonstrationen oft im Stau stehe.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, könnten alle Demonstrationsteilnehmer von beliebigen Personen wegen Fahrtzeit-Verzögerungen verklagt werden. Die „Letzte Generation“ warnt, dass dies eine verfassungswidrige Haltung des Staates darstellt, der bestimmt, wann und wo demonstriert werden darf – am besten ohne Störung oder Aufmerksamkeit. Zudem stehen sechs weitere Marburger wegen eines Protests am 31. März 2023 in Gießen vor Gericht, angeklagt wegen Nötigung.
Ort des Geschehens
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