Ort | Ludwigshafen, Schifferstadt |
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Der Rhein-Pfalz-Kreis hat seine Klage gegen das umstrittene Hochstraßenprojekt in Ludwigshafen zurückgezogen! Dies geschah im Zusammenhang mit dem Abriss der Hochstraße Nord (B44) und dem Bau der Helmut-Kohl-Allee. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat sich nun zu den Hintergründen geäußert und die Situation beleuchtet.
Ursprünglich hatte der Landkreis argumentiert, dass das Kreishaus, nur 25 Meter von der Hochstraße entfernt, durch den Lärm des Abrisses und Neubaus erheblich beeinträchtigt werde. Die Klage richtete sich gegen den Planfeststellungsbeschluss, also die offizielle Baugenehmigung, die vom Land erteilt wurde. Der Landkreis forderte zudem Entschädigungen oder die Übernahme des Kreishaus-Grundstücks durch die Stadt Ludwigshafen. Doch das Land Rheinland-Pfalz und die Stadt wiesen diese Ansprüche zurück und betonten, dass die neue Kohl-Allee die Lärmbelastung für das Kreishaus sogar verringern würde. Nach einer mündlichen Verhandlung am 7. November zog der Kreis schließlich seine Klage zurück.
Umzug der Kreisverwaltung
Ein weiterer entscheidender Faktor war der geplante Umzug der Kreisverwaltung von Ludwigshafen nach Schifferstadt. Der Landrat hat bereits 2028 als Ziel für den Umzug in einen Neubau auf dem ehemaligen Gelände der Bereitschaftspolizei im Schifferstadter Norden ins Auge gefasst. Das Kreishaus in Ludwigshafen soll verkauft werden, was die Entscheidung des Landkreises, die Klage zurückzuziehen, zusätzlich beeinflusste.
Ort des Geschehens
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