Vorfall | Sexualdelikte |
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Am Montag, den 18. November, beleuchtet die Polizei im Rheinisch-Bergischen Kreis anlässlich des 10. „Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexueller Gewalt“ ein drängendes Thema: die Verbreitung von Missbrauchsabbildungen. Gemäß § 184b StGB ist der Umgang mit Nacktbildern oder -videos von Kindern, also Personen unter 14 Jahren, nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar. Wer solche Inhalte erstellt, versendet oder speichert, macht sich strafbar.
Mit dem eindringlichen Slogan „Melden statt teilen“ möchte die Polizei auf die schwerwiegenden Folgen aufmerksam machen, die das Verbreiten von sexualisierten Darstellungen von Minderjährigen mit sich bringt. Junge Menschen sollen dazu ermutigt werden, in kritischen Situationen richtig zu handeln – statt Inhalte zu teilen, sollten sie diese umgehend melden. Die Polizei bietet zudem wichtige Anlaufstellen für Opfer und Zeugen von sexuellem Missbrauch, darunter Hotline-Nummern, um in akuten bedrohlichen Situationen schnell Hilfe zu leisten.
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