Vorfall | Sexualdelikte |
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Ort | Südwestpfalz |
Sachschaden in € | 1500 |
Ursache | Besitz von kinder- und jugendpornografischen Bild- und Videodateien |
Ein 48-Jähriger aus dem Landkreis Südwestpfalz steht wegen des Besitzes von 55 kinder- und jugendpornografischen Bild- und Videodateien auf seinem Handy vor Gericht und wird zu einer Bewährungsstrafe verurteilt! Das Pirmasenser Amtsgericht hat entschieden: Neun Monate auf Bewährung für den Mann, der sich in dunklen Internetforen herumtrieb und dort Bilderpakete tauschte. Vor Gericht gestand er, dass er nicht alle Bilder angeschaut habe und einige sogar gelöscht habe, um seine Frau zu schützen. „Ich weiß nicht, wie man so etwas machen kann“, erklärte er, sichtlich betroffen von seinen Taten.
Die Polizei hatte im Februar 2023 die schockierenden Dateien auf seinem Handy entdeckt. Der Angeklagte zeigt Reue und plant, sich einer Therapie zu unterziehen, um seine Handlungen aufzuarbeiten. „Ich bin nicht stolz darauf“, betonte er und räumt ein, dass er mit einer Kündigung rechnen muss, da er in seinem Beruf ein neues Führungszeugnis vorlegen muss. Das Gericht erkannte seine Einsicht und die Tatsache an, dass er nicht vorbestraft ist, was zu einer milderen Strafe führte.
Bewährungsauflage und Unterstützung für den Kinderschutz
Als Teil der Bewährungsauflage muss der 48-Jährige 1500 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund Pirmasens zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, und die rechtlichen Konsequenzen könnten sich noch weiter entwickeln. Die Situation bleibt angespannt, während der Mann sich auf seine Therapie vorbereitet und die Folgen seiner Taten in vollem Umfang begreift.
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