Vorfall | Drogenkriminalität, Waffenvergehen |
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Ort | Gelsenkirchen |
Ursache | Verstoß gegen Allgemeinverfügung |
Bundespolizisten haben am Freitagabend (15. November) einen minderjährigen Jugendlichen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof gestoppt, der nicht nur Drogen, sondern auch einen gefährlichen Teleskopschlagstock bei sich hatte. Diese Kontrolle geschah im Rahmen einer umfassenden Allgemeinverfügung, die seit dem 15. November bis zum 23. Dezember gilt und das Mitführen gefährlicher Gegenstände in diesem Bahnhof untersagt.
Die Polizei informierte umgehend die Mutter des Jugendlichen. Nach Rücksprache mit der Erziehungsberechtigten durfte der Teenager seinen Weg jedoch eigenständig fortsetzen. Zu den Konsequenzen: Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung droht ein Zwangsgeld von 200 Euro.
Ort des Geschehens
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