Vorfall | Gesetzgebung |
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Ort | Rom |
Sachschaden in € | 1000000 |
Ursache | Verbot von Leihmutterschaften im Ausland |
Rom (dpa) – Italien hat einen schockierenden Schritt unternommen: Ab sofort ist es illegal, Kinder von Leihmüttern im Ausland austragen zu lassen! Diese umstrittene Regelung tritt heute mit der Veröffentlichung im nationalen Gesetzblatt in Kraft und sorgt bereits für Aufregung. Über 50 Paare, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können, haben angekündigt, sich über diesen drastischen Beschluss der Rechtsregierung hinwegzusetzen. Auch die Ärzteschaft äußert scharfe Kritik an der neuen Gesetzgebung.
Bereits seit 2004 ist das kommerzielle Austragen von Kindern in Italien verboten, doch jetzt geht die Regierung einen Schritt weiter. Das Parlament hat ein Gesetz verabschiedet, das italienische Paare bestraft, die im Ausland, etwa in der Ukraine oder Georgien, Leihmütter engagieren. Die Strafen sind drakonisch: Bis zu zwei Jahre Haft und Geldstrafen von bis zu einer Million Euro drohen den Betroffenen! Die rechte Koalition, die seit zwei Jahren an der Macht ist, rechtfertigt dieses Verbot mit dem Schutz der traditionellen Familie, während Kritiker befürchten, dass homosexuelle und unfruchtbare Paare von der Möglichkeit, eigene Kinder zu bekommen, ausgeschlossen werden.
Die Realität der Leihmutterschaft in Italien
Leihmutterschaft, bei der eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind austrägt und es nach der Geburt übergibt, bleibt in Deutschland und vielen anderen Ländern verboten. In Italien nutzen schätzungsweise 250 Paare pro Jahr die Dienste ausländischer Leihmütter, überwiegend aus heterosexuellen Beziehungen. Die Ärzteschaft hat die Forderung, solche Fälle bei den italienischen Behörden zu melden, als Aufruf zur „Denunziation“ zurückgewiesen. Die hitzige Debatte um das neue Gesetz zeigt, wie tiefgreifend die Auswirkungen auf die betroffenen Paare und die Gesellschaft sein könnten.
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