Vorfall | Volksverhetzung, Körperverletzung |
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Ort | Ofterdingen, Tübingen |
Sachschaden in € | 14000 |
Ursache | Volksverhetzung, versuchte Körperverletzung |
Ein schockierendes Urteil hat die „Querdenker“-Bewegung erschüttert! Ein 44-jähriger Mann aus Ofterdingen, der während der Corona-Pandemie als Organisator von Demonstrationen auftrat, wurde wegen Volksverhetzung verurteilt. Er hatte in seinen Reden die Corona-Impfungen für Kinder mit den Gräueltaten des berüchtigten KZ-Arztes Josef Mengele verglichen. Das Amtsgericht Tübingen sprach ein klares Urteil und verhängte eine Geldstrafe von rund 14.000 Euro, wie SWR berichtete.
Der Mann, der mittlerweile im Ausland lebt, wurde nicht nur wegen seiner volksverhetzenden Äußerungen verurteilt, sondern auch wegen versuchter Körperverletzung. Bei einer Hausdurchsuchung war er handgreiflich geworden und hatte Polizeibeamte angegriffen. Trotz der erdrückenden Beweise beteuert der Angeklagte seine Unschuld und sieht sich als Opfer von Missverständnissen. Er argumentierte, dass seine Äußerungen lediglich seine Sicht der Dinge widerspiegeln sollten und keine Verharmlosung des Nationalsozialismus darstellen.
Verharmlosung des Völkermords?
Die Richterin stellte in ihrer Urteilsbegründung klar, dass die Meinungsfreiheit zwar ein hohes Gut ist, jedoch die Vergleiche mit den Verbrechen Mengeles inakzeptabel sind. Diese Äußerungen verharmlosen den Völkermord der NS-Zeit und sind somit strafbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und der Angeklagte hat die Möglichkeit, in den kommenden Tagen Berufung einzulegen.
In einem anderen Fall wurde der bekannte Mikrobiologe und Impfgegner Sucharit Bhakdi vor dem Amtsgericht Plön freigesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, den Holocaust verharmlost zu haben, als er in einem Interview und bei einer Rede einen Vergleich zwischen der Impfpflicht und einem „zweiten Holocaust“ zog. Die Generalstaatsanwaltschaft Schleswig-Holstein hatte eine Geldstrafe von über 16.000 Euro gefordert, doch das Gericht sah die Vorwürfe als nicht ausreichend begründet an, wie NDR berichtete.
Die Reaktionen auf die Urteile
Die Urteile zeigen die gespaltene Gesellschaft in Deutschland, in der die Meinungen über Corona-Maßnahmen und deren Kritiker stark divergieren. Während Bhakdi von seinen Anhängern gefeiert wird, sehen andere in seinen Äußerungen eine gefährliche Verharmlosung der Geschichte. Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte den Freispruch von Bhakdi scharf und bezeichnete ihn als skandalös. Präsident Josef Schuster warnte davor, dass solche Urteile Antisemitismus legitimieren könnten.
Die Debatte um die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Verantwortung von öffentlichen Personen bleibt angespannt. Während einige die Freiheit der Meinungsäußerung verteidigen, fordern andere eine klare Abgrenzung zu diskriminierenden und volksverhetzenden Äußerungen. Die Gesellschaft steht vor der Herausforderung, einen Weg zu finden, der sowohl die Meinungsfreiheit schützt als auch die Erinnerung an die Gräueltaten der Vergangenheit wahrt.
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