Vorfall | Betrug |
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Ort | Landkreis Emsland |
Sachschaden in € | 1800 |
Eine 37-jährige Frau aus dem Landkreis Emsland wurde vom Amtsgericht Meppen wegen Sozialleistungsbetrugs zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass die Frau zu Unrecht Arbeitslosengeld I bezogen hatte, nachdem sie im April 2023 eine geringfügige Beschäftigung aufgenommen hatte, aber dies dem zuständigen Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. Dadurch kassierte sie rund 350 Euro, die ihr nicht zustanden.
Die Frau wurde nach dem Sozialgesetzbuch verurteilt. Da die Geldstrafe auf insgesamt 180 Tagessätze festgelegt wurde, gilt sie nun als vorbestraft. Laut Gericht hätte die Frau verpflichtet werden müssen, den Leistungsträger umgehend über ihre berufliche Tätigkeit zu informieren, was sie trotz mehrfacher Hinweise versäumte.