Vorfall | Betrug |
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Ort | Osnabrück |
Sachschaden in € | 220000 |
Ursache | Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt |
Ein Geschäftsführer aus der Baubranche wurde vom Amtsgericht Osnabrück verurteilt! Der Mann ist wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie Betrug gegen die Sozialkassen des Baugewerbes in insgesamt 12 Fällen angeklagt – und es hagelte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten! Doch es gibt einen Lichtblick: Die Strafe wird zur Bewährung für drei Jahre ausgesetzt.
Diese Entscheidung folgt auf umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück, die im August 2019 in einer großangelegten Durchsuchungsmaßnahme gipfelten. Die Ermittlungen deckten ein erschreckendes Ausmaß an Betrug auf, weshalb das Urteil nun endgültig und rechtskräftig ist.