Pinneberg

Fahrer nach Unfall mit Radfahrer verurteilt: 1.050 Euro Strafe!

VorfallKörperverletzung, Verkehrsunfall, Fahrerflucht
OrtBönningstedt
Verletzte1
Sachschaden in €1000
UrsacheUnfall

In Bönningstedt kam es zu einem schockierenden Vorfall, der die Gemüter erhitzte. Ein 36-jähriger Autofahrer soll einen 16-jährigen Radfahrer angefahren haben, doch anstatt sich um das Wohl des jungen Mannes zu kümmern, pöbelte er ihn an und drohte ihm sogar mit Schlägen. Dieser Vorfall ereignete sich Anfang Juli 2023 an einer Grundstücksausfahrt, wie shz.de berichtete. Der Radfahrer konnte sich glücklicherweise abfangen und stürzte nicht, doch die psychischen und physischen Folgen waren gravierend.

Der junge Azubi, der mittlerweile 18 Jahre alt ist, schilderte, dass er nach dem Vorfall zur Arbeit fuhr, jedoch aufgrund einer beschädigten Pedale sein Fahrrad schieben musste. Dort bemerkte er zunehmend Schmerzen in seinem Bein, die schließlich von einem Arzt als Hüftprellung diagnostiziert wurden. Ein Bluterguss von faustgroßer Größe zeugte von der Gewalt des Zusammenstoßes. Die Schmerzen hielten mehrere Wochen an und beeinträchtigten seine Lebensqualität erheblich.

Ein Video als Beweis

Das Gericht hatte den Vorfall dank einer Überwachungskamera dokumentiert. Das Video, das während der Verhandlung mehrfach abgespielt wurde, zeigte den Moment des Zusammenstoßes und die anschließende Reaktion des Autofahrers. Dieser verließ sein Fahrzeug und suchte nach Schäden, doch die Polizei stellte fest, dass es keine sichtbaren Beeinträchtigungen gab. Der Verteidiger des Angeklagten versuchte, die Vorwürfe zu entkräften, indem er behauptete, es habe keinen Unfall gegeben. Doch die Staatsanwaltschaft war anderer Meinung und forderte eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro, was schließlich auf 70 Tagessätze zu 15 Euro und damit eine Geldstrafe von 1050 Euro erhöht wurde.

Die Richterin erkannte die Glaubwürdigkeit der Zeugen an und wies darauf hin, dass es keinen Grund für den Autofahrer gegeben habe, sein Fahrzeug so gründlich zu inspizieren, wenn er sicher gewesen wäre, dass es keinen Kontakt gegeben hatte. „Das sind Handwerker und keine Jammerlappen“, bemerkte sie und unterstrich die Plausibilität der Schilderung des Radfahrers.

Konsequenzen für den Fahrer

Die Strafe sollte für den Angeklagten ein Denkzettel sein. Die Richterin mahnte ihn, sich bei zukünftigen Unfällen ruhiger zu verhalten und andere Beteiligte nicht zu beleidigen. Ein Lichtblick für den Beschuldigten: Nach 13 Monaten ohne Führerschein, die ihm aufgrund des Unfalls auferlegt wurden, wird er diesen bald zurückerhalten, sofern die Einspruchsfrist abgelaufen ist. Doch die Frage bleibt: Wird er aus diesem Vorfall lernen oder erneut in eine ähnliche Situation geraten?

Ort des Geschehens

Quelle/Referenz
shz.de
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