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In Bremen gibt es endlich gute Nachrichten für die Bewohner der LEG Immobilien AG an der Rostocker Straße in Gröpelingen: Warmwasser und Heizung sind seit Montag wieder funktionstüchtig. Dies war jedoch nicht immer der Fall, denn über mehrere Tage waren diese essenziellen Versorgungen ausgefallen – ein Problem, das in diesem Jahr bereits mehrfach aufgetreten ist. Wenn Vermieter solche Mängel nicht beheben, greift das Wohnungsaufsichtsgesetz, das dem Staat ermöglicht, einzugreifen. Wie der Weser-Kurier berichtete, gibt es ähnliche Regelungen auch in Niedersachsen und in sechs weiteren Bundesländern.
Das Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG) hat das Ziel, gegen Verwahrlosung und Missstände vorzugehen, insbesondere wenn die Wohnverhältnisse gefährdet sind. Karen Stroink, Sprecherin des Innenressorts, erklärt: „Die Zielsetzung ist unter anderem eine menschenwürdige Wohnnutzung und der Quartiersschutz.“ Das Gesetz ermöglicht ein präventives Einschreiten, wobei zunächst die Eigentümer aufgefordert werden, die Probleme selbst zu beheben. Nur in gravierenden Fällen wird sofort gehandelt.
Bußgelder und Maßnahmen
Die Konsequenzen für vorsätzliche oder fahrlässige Ordnungswidrigkeiten können drastisch sein: Geldbußen von bis zu 50.000 Euro sind möglich. Bislang wurden jedoch keine Bußgeldverfahren eingeleitet. Zuerst prüft die Stadt, ob eine Strafanzeige notwendig ist, etwa bei Betrug oder Unterschlagung. Das Hauptaugenmerk liegt darauf, die Missstände schnell zu beseitigen und gesunde Wohnverhältnisse wiederherzustellen.
Eine der schärfsten Maßnahmen, die das WAG vorsieht, ist die Unbewohnbarkeitserklärung. Diese wird nur als letztes Mittel eingesetzt, wenn mildere Maßnahmen nicht fruchten. In diesem Jahr wurde bereits ein solches Verfahren für das Stubu-Gebäude am Grünenweg eingeleitet. Ein weiterer bemerkenswerter Schritt war die Treuhandregelung für Mehrfamilienhäuser an der Robinsbalje 21 und 23 in Huchting, die die städtische Wohnungsgesellschaft Gewoba übernahm, nachdem die Eigentümer ihrer Pflicht grob nicht nachgekommen waren.
Aktive Kontrolle und Hinweise
Die Wohnungsaufsicht wird aktiv, wenn entsprechende Hinweise eingehen. Im Jahr 2022 gab es 139 Meldungen, im laufenden Jahr bis zum 30. Juli bereits 85. Diese Hinweise kommen häufig per Anruf oder E-Mail, manchmal auch über die Medien. Die Kontrollen der Wohnungsaufsicht haben in der Vergangenheit zu erheblichen Verbesserungen der Wohnverhältnisse geführt, insbesondere bei Problemen wie Schimmel, fehlenden Grundversorgungen oder sogar Gefahren durch ungesicherte Treppengeländer.
Die Stadt Bremen verfolgt mit dem Wohnungsaufsichtsgesetz das Ziel, die Lebensqualität ihrer Bürger zu schützen und zu verbessern. Die Maßnahmen sind nicht nur notwendig, sondern auch ein Zeichen dafür, dass die Stadt für die Rechte der Mieter einsteht und gegen Missstände vorgeht, wie auch der Weser-Kurier feststellt. Die Stadt bleibt wachsam und zeigt, dass sie bereit ist, für die Sicherheit und das Wohl ihrer Bürger einzutreten.