Kriminalität und JustizSigmaringen

Schlägerei vor Sigmaringer Gaststätte: Angeklagter kommt ungeschoren davon!

VorfallKörperverletzung
OrtSigmaringen
Verletzte1

In einem dramatischen Vorfall, der die Gemüter in Sigmaringen erhitzte, musste sich ein 25-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, einen 30-Jährigen Anfang Februar 2023 vor einer Gaststätte brutal zusammengeschlagen zu haben. Doch die Wahrheit ist komplizierter, als es zunächst scheint. Laut Schwäbische.de kam es zu einem überraschenden Ende des Verfahrens, da die Beweise nicht ausreichten, um eine Verurteilung zu stützen.

Der Angeklagte, der an diesem schicksalhaften Abend Fasnet feierte, schilderte, dass er von dem 30-Jährigen angegriffen wurde. „Ich habe ihn dann zu Boden gebracht und dann hat ein Türsteher übernommen“, erklärte er vor Gericht. Doch die Aussagen der Zeugen waren widersprüchlich und führten zu Verwirrung. Der 30-Jährige selbst konnte sich an den genauen Ablauf nicht erinnern und behauptete, er kenne den Angeklagten nicht. „Ich kenne den Herrn nicht“, sagte er, während er auf den 25-Jährigen zeigte.

Widersprüchliche Zeugenaussagen

Die Verwirrung nahm zu, als ein Türsteher, der den Vorfall beobachtet hatte, berichtete, dass es zunächst zu einem Streit zwischen mehreren Männern kam. „Der ist dann weggelaufen und ich wollte die Situation deeskalieren“, erklärte der Türsteher. Doch als die Situation eskalierte, sah er, wie der Angeklagte und der 30-Jährige sich am Kragen packten und zu Boden fielen. Der Türsteher war sich sicher, dass die Unbeteiligten, die eingriffen, nichts mit dem Streit zu tun hatten.

Ein weiterer Zeuge brachte noch mehr Verwirrung in die Sache. Er behauptete, der 30-Jährige habe ihn an der Theke in den Schwitzkasten genommen, was ihn dazu veranlasste, ihm eine Backpfeife zu geben. „Dann ist jemand an mir vorbeigerannt und ist auf ihn losgegangen“, sagte der Zeuge. Diese widersprüchlichen Aussagen führten dazu, dass die Richterin schließlich feststellte: „Darauf kann man keine Verurteilung stützen.“ Videoaufnahmen aus dem Lokal konnten ebenfalls keine klaren Beweise liefern.

Das Ende des Verfahrens

Die Richterin entschied, dass das Verfahren eingestellt wird, da die Beweise nicht ausreichten, um den Angeklagten zu verurteilen. „Bei der Polizei haben Sie gesagt, dass es der Angeklagte war“, stellte die Richterin fest, doch der Zeuge konnte sich nicht sicher sein. „Ja, das kann schon sein“, antwortete er. Das Gericht sah sich gezwungen, den Fall zu schließen, was für den 25-Jährigen ein unerwartetes, aber erleichterndes Ende bedeutete.

Dieser Vorfall zeigt, wie schnell aus einer Feier eine gewalttätige Auseinandersetzung werden kann und wie schwierig es ist, die Wahrheit in einem Meer von widersprüchlichen Aussagen zu finden. Die Geschehnisse in Sigmaringen werfen Fragen auf, die über diesen einzelnen Vorfall hinausgehen, und erinnern uns daran, wie wichtig es ist, die Fakten zu klären, bevor man urteilt, wie OM-Online berichtete.

Ort des Geschehens

Quelle/Referenz
schwaebische.de
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