Kassel

Urlaub trotz Krankheit: Neues Urteil sichert Krankengeld in der EU!

Urlaub trotz Krankengeld? Ja, das ist möglich! Ein bahnbrechendes Urteil des Bundessozialgerichts hat klargestellt, dass Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, auch während eines Aufenthalts in einem EU-Land weiterhin Krankengeld beziehen können. Dies gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie die tz berichtete.

Im konkreten Fall wollte ein Gerüstbauer, der wegen Rückenschmerzen mehrere Wochen krankgeschrieben war, eine fünftägige Reise nach Dänemark antreten. Trotz der positiven Einschätzung seiner Ärztin lehnte die Krankenkasse den Antrag ab, da sie befürchtete, die Reise könnte seine Gesundheit verschlechtern. Doch das Gericht entschied, dass die Krankenkasse die Genehmigung erteilen muss, solange keine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen und kein Missbrauch vorliegt. Selbst nach mehr als sechs Wochen Krankheit steht dem Arbeitnehmer also ein Urlaub innerhalb der EU zu.

Wichtige Voraussetzungen für den Urlaub

Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben sind, haben Anspruch auf Krankengeld, das auch während eines Aufenthalts im EU-Ausland weitergezahlt werden muss. Allerdings ist es unerlässlich, dass die Genehmigung der Krankenkasse vor der Reise eingeholt wird. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, ein ärztliches Attest beizufügen, das die medizinische Unbedenklichkeit der Reise bestätigt. Andernfalls drohen finanzielle Einbußen, da im Ausland kein Krankengeld gezahlt wird, und dies könnte sich negativ auf den weiteren Anspruch auswirken.

Die Genehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie gegen-hartz.de berichtet. Die Krankenkasse prüft, ob eine Missbrauchsgefahr besteht, etwa ob die Reise dazu genutzt werden könnte, den Gesundheitszustand zu verschleiern. Zudem muss sichergestellt sein, dass im Ausland eine angemessene medizinische Versorgung gewährleistet ist und die Genesung nicht gefährdet wird.

Regelungen für Reisen außerhalb der EU

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regelungen nur für Reisen innerhalb der EU gelten. In den Mitgliedstaaten der EU gilt das Prinzip des Geldleistungsexports, das es ermöglicht, Sozialleistungen unter bestimmten Bedingungen auch in anderen Mitgliedstaaten zu beziehen. Für Reisen außerhalb der EU können jedoch andere Regelungen gelten, die möglicherweise zu einer Einstellung der Zahlungen führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer, die krankgeschrieben sind, durchaus das Recht haben, innerhalb der EU zu reisen und dabei Krankengeld zu beziehen, solange sie die erforderlichen Genehmigungen einholen und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Es ist jedoch ratsam, sich im Vorfeld umfassend zu informieren und alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Ort des Geschehens

Quelle/Referenz
tz.de
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