Vorfall | Verkehrsunfall, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte |
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Uhrzeit | 16:12 |
Festnahmen | 1 |
Ursache | Alkoholisierung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte |
Bei einer Streifenfahrt stellten Polizeibeamte am Sonntag einen stark alkoholisierten 59-jährigen Radfahrer fest. Der Mann weigerte sich, einen Atemalkoholtest durchzuführen, musste jedoch im Krankenhaus eine Blutprobe abgeben. Trotz der Untersagung, weiterzufahren, wurde er um 16:12 Uhr erneut auf seinem Fahrrad gesichtet und angehalten.
Die Polizei handelte schnell, um gefährliche Situationen im Straßenverkehr zu vermeiden. Da der Radfahrer sich gegen die polizeilichen Maßnahmen wehrte, wurde sein Fahrrad vorübergehend sichergestellt. Er steht nun nicht nur unter Verdacht der Trunkenheit im Verkehr, sondern muss sich auch wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. Ein klarer Fall von „Alle Köpfe in den Sand stecken“ – oder sollte man besser sagen, „Fahrrad fahren trotz Verbot“?