Vorfall | Betrug |
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Uhrzeit | 12:15 |
Ort | Halle (Saale) |
Festnahmen | 1 |
Sachschaden in € | 600 |
Ursache | Leistungserschleichung |
Ein 29-jähriger Mann steht nun vor einem Gefängnisaufenthalt, nachdem er erneut ohne Fahrschein mit der Bahn unterwegs war. Am 9. November 2024 rief eine Zugbegleiterin eines Intercityexpresses, der von Berlin nach Halle (Saale) fuhr, die Bundespolizei zur Hilfe, da der Mann weder einen gültigen Fahrschein noch ein Ausweisdokument vorweisen konnte. Die Bundespolizisten warteten bei der Ankunft und führten eine Identitätsprüfung durch, die auf einen bestehenden Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main hinwies.
Der Mann war bereits im April 2024 wegen mehrerer Leistungserschleichungen zu 600 Euro Geldstrafe oder 20 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er die geforderte Geldsumme nicht gezahlt hatte und sich nicht am gemeldeten Wohnsitz aufhielt, wurde im August 2024 ein Haftbefehl ausgestellt. Trotz der dringenden Aufforderung, die Strafe zu begleichen, konnte er auch diesmal den Betrag nicht aufbringen. Die Bundespolizei übergab ihn daraufhin in eine Justizvollzugsanstalt und erstellte eine Strafanzeige wegen der aktuellen Leistungserschleichung.