Vorfall | Waffenvergehen |
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Ort | Görlitz, Neißestadt |
Ursache | Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz |
Am Sonntagmorgen zog die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf eine Feuerwerksbatterie aus dem Verkehr. Der polnische Eigentümer, ein 44-Jähriger, wurde aufgrund eines Verdachts auf einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt. Er hatte augenscheinlich vergessen, dass für Feuerwerk der Kategorie F3 eine spezielle behördliche Erlaubnis benötigt wird.
Der Mann war mit seiner Feuerwerksladung an Bord eines Kleintransporters über die Görlitzer Stadtbrücke in die Neißestadt gefahren, als er im Rahmen neuer Grenzkontrollen gestoppt wurde. Die Polizei nimmt den Vorfall ernst und weist auf die strengen gesetzlichen Auflagen im Umgang mit gefährlichen Materialien hin.