Vorfall | Betrug |
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Ort | Freiburg |
Sachschaden in € | 68000 |
Ursache | Vorenthalten und Veruntreuens von Arbeitsentgelt |
Ein Freiburger Imbissbetreiber wurde vom Amtsgericht Freiburg verurteilt, weil er in 37 Fällen das Arbeitsentgelt seiner Mitarbeiter hinterzogen und veruntreut hat. Der 39-jährige Gastronom muss nun eine Geldstrafe von insgesamt 3.600 Euro zahlen. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach hatten bei einer Kontrolle Unstimmigkeiten aufgedeckt und festgestellt, dass der Betreiber seine Angestellten über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren wesentlich mehr beschäftigte, als er den Sozialkassen meldete.
Die Ermittlungen ergaben, dass die aufgeführten Mitarbeiter die Öffnungszeiten des Imbiss nie hätten abdecken können. Währenddessen wurden Löhne für nicht dokumentierte Arbeitsstunden schwarz gezahlt, und die verpflichtenden Beiträge an die Sozialkasse in unzureichender Höhe abgeführt. Die Zollbehörden ermittelten eine Summe von über 68.000 Euro, die der Betreiber absichtlich zurückhielt. Neben der Geldstrafe ist der Gastronom verpflichtet, auch die nicht entrichteten Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen.