Vorfall | Sexualdelikte |
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Ort | Neuruppin, Oranienburg, Wittstock |
In einem aufsehenerregenden Prozess vor dem Landgericht Neuruppin wurde der 41-jährige David P. aus Oranienburg wegen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass das Verhalten des Angeklagten zwar als sozial unangemessen und moralisch verwerflich angesehen werden kann, jedoch nicht strafbar ist. Dies berichtete die Märkische Allgemeine Zeitung.
Der Prozess, der in Neuruppin stattfand, zog die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich, da die Vorwürfe schwerwiegend waren. David P. stand wegen sexueller Belästigung und Kindesmissbrauchs in Wittstock und Oranienburg vor Gericht. Am ersten Verhandlungstag schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen, während die beiden Hauptzeuginnen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört wurden. Der Vorsitzende Richter Jörn Kattenstroth äußerte, dass die Zeuginnen offensichtlich nicht bereit waren, auszusagen, und dass das Gericht ihnen das „pauschale Nichterinnern“ nicht glauben könne.
Widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise
Im Verlauf des Verfahrens wurde deutlich, dass es sich um eine klassische Aussage gegen Aussage-Situation handelte, ohne objektive Beweise. Die Richter stellten fest, dass die Diskrepanz zwischen den früheren Aussagen der Zeuginnen bei der Polizei und ihren jetzigen Aussagen vor Gericht zu groß war. Eine Polizeibeamtin erinnerte sich an eine Vernehmung einer damals 13-Jährigen, die berichtete, dass der Angeklagte sie im Sommer 2020 unangemessen berührt und ihr Komplimente gemacht hatte. Sie schilderte, dass er ihr Zungenküsse gegeben habe und sie in eine für sie unangenehme Situation gebracht habe.
Die Beamtin, die die Zeugin während der Vernehmung erlebte, berichtete von einer starken Wut in dem Mädchen, die sich gegen den Angeklagten richtete. Diese Wut schien jedoch vor Gericht nicht mehr vorhanden zu sein, was die Richter zu der Annahme führte, dass die Zeuginnen ihre Aussagen relativiert hatten. So erklärte Kattenstroth, dass es zwar unangemessene Situationen und Nachrichten gegeben habe, jedoch keine Beweise für ein strafbares Handeln des Angeklagten vorlägen.
Ein Freispruch mit vielen Fragen
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Angeklagte aufgrund der fehlenden Beweise und der unklaren Aussagen der Zeuginnen freigesprochen werden musste. Es blieb unklar, warum die Zeuginnen vor Gericht nicht mehr bereit waren, die Vorwürfe aufrechtzuerhalten, die sie zuvor bei der Polizei geäußert hatten. Die Richter wiesen darauf hin, dass es möglicherweise eine „fehlgeleitete Verliebtheit“ der Minderjährigen gegeben haben könnte, was die Situation weiter komplizierte. Der Prozess endete schließlich mit dem Freispruch des Angeklagten, der den Gerichtssaal als freier Mann verließ, während die Fragen zu den Vorfällen und den Aussagen der Zeuginnen weiterhin im Raum standen, wie auch die Märkische Oderzeitung berichtete.