Vorfall | Körperverletzung, Mord/Totschlag |
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Uhrzeit | 18:40 |
Ort | Hannover |
Verletzte | 1 |
Ursache | Drogenabhängigkeit |
Ein aufsehenerregendes Urteil hat das Verwaltungsgericht Hannover gefällt: Die Klage eines türkischen Staatsbürgers gegen seine Ausweisung wurde abgewiesen. Der Mann, der wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurde, muss Deutschland verlassen, wie NDR.de berichtete.
Der Fall ist dramatisch: Im Oktober 2018 kam es in der Limmerstraße zu einem Streit, bei dem der in Hannover geborene Türke einen Passanten so brutal schlug, dass dieser wenige Tage später seinen Verletzungen erlag. 2019 wurde der Täter zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach seiner Entlassung wollte die Stadt Hannover ihn ausweisen, was der Mann jedoch nicht akzeptieren wollte und dagegen klagte.
Schwere der Tat und Rückfälligkeit entscheidend
Das Gericht stellte fest, dass der Verurteilte zum Zeitpunkt der Tat drogenabhängig war und während seiner Haftzeit in einer Fachklinik untergebracht wurde. Trotz dieser Maßnahme kam es während der Führungsaufsicht zu mehreren Rückfällen. Das Gericht sah das Risiko, dass der Mann erneut schwere Straftaten begehen könnte, als zu hoch an, um ihm eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren. Die Schwere seiner Tat wog schwerer als sein Wunsch, mit seiner Familie in Deutschland zu leben. Seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt mit der Ausweisung, und eine Berufung gegen das Urteil ist beim Oberverwaltungsgericht möglich.
In einer weiteren Wendung des Falls wurde jedoch festgestellt, dass eine baldige Abschiebung in den Irak, dem Heimatland des Mannes, wenig wahrscheinlich ist. Dies könnte die Situation weiter komplizieren, da die rechtlichen und praktischen Hürden für eine Ausweisung in solche Länder oft hoch sind, wie auch NDR.de anmerkte.
Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen auf über die Balance zwischen Rechtssicherheit und humanitären Aspekten. Während die Justiz die Sicherheit der Bevölkerung an erste Stelle setzt, stehen die persönlichen Schicksale der Betroffenen oft im Schatten. Dieser Fall ist ein weiteres Beispiel für die komplexen Herausforderungen, die mit der Ausweisung von ausländischen Straftätern verbunden sind.