Vorfall | Waffenvergehen |
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Uhrzeit | 14:00 |
Ort | Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße, Ostkreuz |
Ursache | Verstoß gegen Waffengesetz, Mitführen gefährlicher Gegenstände |
Die Bundespolizei Berlin hat ein strenges Verbot gegen das Mitführen gefährlicher Gegenstände in vier wichtigen Bahnhöfen während einer vierwöchigen Frist erlassen. Vom 7. Oktober bis zum 3. November 2024, täglich von 14:00 bis 04:00 Uhr, durften keine gefährlichen Gegenstände, wie Messer mit einer Klingenlänge ab 6 cm oder andere Schlag- und Stichwaffen, mitgeführt werden. Ausgenommen waren die U-Bahnhöfe.
Insgesamt kontrollierten die Beamten während dieser Zeit 2.211 Personen und fanden bei 113 von ihnen insgesamt 139 verbotswidrige Gegenstände. Von diesen Fällen waren 75 Verstöße gegen die Verbotsverfügung, während 34 gegen das Waffengesetz verstießen. Diese Maßnahmen reagieren auf eine alarmierende Zunahme von Gewalttaten im Bahnbereich, bei denen oftmals eine Vielzahl gefährlicher Gegenstände zum Einsatz kommt. – OTS