Vorfall | Verkehrsunfall |
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Ort | BAD FEILNBACH, LKR. ROSENHEIM |
Ursache | Rücksichtsloses und eigensüchtiges Verhalten im Straßenverkehr |
Im April dieses Jahres geriet ein über 50-jähriger Österreicher ins Visier der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim, als er mit seinem Audi RS Q8 die BAB A8 in Richtung München befuhr. Anfangs fiel das Fahrzeug durch überhöhte Geschwindigkeit auf, doch während einer zivilen Nachfahrt wurden auch illegale Überholvorgänge, drastische Unterschreitungen des Mindestabstands und erhebliche Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert. Diese Aufzeichnungen sind jetzt gerichtsverwertbar und führten zu Ermittlungen wegen mehrerer schwerwiegender Verkehrsstraftaten.
Das Amtsgericht Rosenheim hat mittlerweile einen Strafbefehl gegen den Fahrer erlassen, der mit einer hohen Geldstrafe im niedrigen fünfstelligen Eurobereich und einer Fahrerlaubnissperre in Deutschland belegt wurde. Diese Entscheidung ist bereits rechtskräftig, wodurch der Mann nun als vorbestraft gilt. Diese Maßnahmen verdeutlichen deutlich, dass rücksichtsloses Fahrverhalten im Straßenverkehr nicht geduldet wird – Polizei und Justiz gehen entschlossen gegen solche Straftaten vor.