Der Bundestag hat im Oktober die Immunität des AfD-Abgeordneten Brandner aufgehoben, was nun den Weg für ein Strafverfahren gegen ihn ebnet. Der Abgeordnete kann nur mit Zustimmung des Parlaments für strafbare Handlungen zur Verantwortung gezogen werden. Diese Entscheidung war notwendig, um die rechtlichen Schritte einzuleiten.
Brandner steht im Fokus, weil er eine Journalistin auf der Plattform X als „Faschistin“, „Oberfaschistin“ und „Spiegel-Faschistin“ bezeichnete. Diese beleidigenden Äußerungen hat er damit gerechtfertigt, dass die Journalistin und ihr Arbeitgeber ähnliche Begriffe in ihren Veröffentlichungen verwenden. Die Staatsanwaltschaft in Gera prüft nun die strafrechtlichen Aspekte dieses Zivilverfahrens.