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Neues Kirchenvermögensrecht: Was ändert sich für die Gemeinden in NRW?

VorfallGesetzgebung
OrtNordrhein-Westfalen

Ab dem 1. November 2023 treten in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen für die Kirchenvorstände in Kraft, die die Verwaltung des Vermögens katholischer Gemeinden betreffen. Statt eines staatlichen Gesetzes aus preußischer Zeit regelt nun ein kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz die Finanzen in den fünf Bistümern Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn. Die grundlegenden Prinzipien bleiben erhalten: Das Kirchenvermögen wird weiterhin von Gemeindemitgliedern verwaltet, doch die Arbeitsweise wird modernisiert. Digitale Sitzungen sind nun erlaubt, und für rechtliche Geschäfte sind nur noch zwei Unterschriften erforderlich.

Die nächste Wahl der Kirchenvorstände findet parallel zu den Pfarrgemeinderatswahlen am 8. und 9. November 2025 statt. Alle Mitglieder des Kirchenvorstands werden gleichzeitig gewählt, und die Amtszeit wurde von sechs auf vier Jahre verkürzt. Zudem können auch Katholiken, die nicht in der Pfarrei wohnen, an der Wahl teilnehmen, was eine größere Flexibilität schafft. Kritiker befürchten allerdings, dass die neuen Regelungen zu unbestimmten Entlassungsgründen führen könnten und eine unabhängige Überprüfung von Entscheidungen nur schwer möglich ist. Die Änderungen sind das Ergebnis eines langen Prozesses, um die Verwaltung des Kirchenvermögens an die veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen, nachdem das alte preußische Gesetz für nichtig erklärt wurde. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Ort des Geschehens

Quelle/Referenz
kirche-und-leben.de