Ort | Mannheim, Heidelberg |
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Die umstrittene Krankenhausreform könnte den geplanten Zusammenschluss der Unikliniken Mannheim und Heidelberg trotz eines Verbots des Bundeskartellamts ermöglichen. Laut dem Wissenschaftsministerium in Stuttgart erlaubt die Reform, dass Krankenhausfusionen bis 2030 ohne kartellrechtliche Prüfung erfolgen können, sofern das Bundesland zustimmt. Dies bedeutet, dass zunächst keine Ausnahme beim Bundeswirtschaftsministerium beantragt wird, um den hochdefizitären Standort Mannheim zu sichern und Vorteile in Forschung und Gesundheitsversorgung zu erzielen.
Das Kartellamt hatte jedoch Bedenken geäußert und erklärt, dass die Nachteile für die Patienten die Vorteile eines solchen Verbunds überwiegen. Die Unikliniken haben gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt und planten, eine Ministererlaubnis zu beantragen. Doch mit der neuen Fassung der Krankenhausreform, die Mitte Oktober verabschiedet wurde, könnte dieser Antrag überflüssig werden. Das Wissenschaftsministerium will die Beratung im Bundesrat abwarten und gegebenenfalls am 22. November einen Antrag auf Ministererlaubnis einreichen, falls sich die Gesetzgebung verzögert. Für weitere Informationen, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.welt.de.