Vorfall | Mindestlohnkontrollen, illegaler Aufenthalt, Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Veruntreuung von Arbeitsentgelt, Leistungsbetrug, fehlende Arbeitsgenehmigung |
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Ort | Karlsruhe, Heidelberg, Rastatt, Ludwigshafen |
Festnahmen | 5 |
Ursache | Schwarzarbeit, illegale Beschäftigungsverhältnisse |
Am 17. Oktober 2024 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls umfassende Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns durch – eine große Aktion, die im Rahmen einer EU-weiten Koordination stattfand. In Deutschland lag der Fokus besonders auf grenzüberschreitender Schwarzarbeit. Im Bezirk des Hauptzollamts Karlsruhe wurden insgesamt 265 Personen aus verschiedenen Branchen befragt. Das Ergebnis: 56 Verdachtsfälle führen zu 15 Strafverfahren und 22 Bußgeldverfahren, wobei schwerwiegende Verstöße wie das Vorenthalten von Arbeitsentgelt und illegale Beschäftigung aufgedeckt wurden.
Die betroffenen Standorte berichteten von weiteren strengen Konsequenzen. Beispielsweise in Heidelberg wurden in einem Döner-Imbiss vier nicht sozialversicherte Arbeiter entdeckt, während in einem Pizza-Lieferdienst ein anerkannter Flüchtling ohne Arbeitsberechtigung in Deutschland angetroffen wurde. Die Kontrollen betreffen auch die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde liegt. Die Zollbehörden setzen ihre Arbeit fort, um faire Arbeitsbedingungen durchzusetzen und alle Unregelmäßigkeiten weiterhin genau zu prüfen.