Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen bedeutenden Sieg gegen die Drogeriemarktkette dm errungen! Nach dem Gerichtsurteil, das dm die Werbung für bestimmte Produkte als „klimaneutral“ und „umweltneutral“ verbietet, hat dm nun seine Berufung zurückgezogen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. Juli 2023 rechtskräftig: Produkte dürfen nicht mehr mit dem irreführenden Claim „umweltneutrales Produkt“ beworben werden. Trotz dieser Entscheidung hat dm seinen Werbeslogan geändert und spricht jetzt von „umweltneutral handeln“. Die DUH sieht hierin jedoch ebenfalls Verbraucherirreführung und fordert dm zur Unterlassung auf.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, erklärt: „Das Versprechen ‚umweltneutraler‘ Produkte ist irreführend und geht über die bereits verurteilten Klimaneutralitätsversprechen hinaus.“ Die Drogeriekette bewertet nur fünf von dreizehn anerkannten Umweltauswirkungen, was den falschen Eindruck erweckt, dass die Produkte insgesamt umweltneutral seien. Agnes Sauter von der DUH kritisiert zudem die vermeintliche „Vollkompensation“ durch nachträgliche Maßnahmen. Die DUH bleibt entschlossen, gegen Greenwashing und irreführende Werbung vorzugehen, wie www.presseportal.de berichtet.