Am heutigen Morgen, dem 2. Oktober 2024, hat die Bundespolizeiinspektion Dresden eine Kontrolle in einem Zug durchgeführt, der aus Prag kam. Dabei wurde eine 27-jährige tschechische Staatsangehörige überprüft und es kam zu einem unerwarteten Fund: In ihrem Rucksack entdeckten die Beamten eine zugriffsbereite Federdruckwaffe, ein leeres Magazin und 203 Stahlkugeln. Ein Waffenschein lag jedoch nicht vor, was einen klaren Verstoß gegen das Waffengesetz darstellt.
Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist ohne die entsprechende Erlaubnis nicht erlaubt. Die strengen Vorschriften besagen, dass Waffen nicht zugriffs- oder einsatzbereit mitgeführt werden dürfen, um die Sicherheit der Allgemeinheit zu gewährleisten. Die Bundespolizei sicherte die Waffe und die Munition und leitete die notwendigen rechtlichen Schritte ein. Weitere Informationen zu diesem Vorfall sind im Bericht auf www.presseportal.de verfügbar.