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AfD kündigt Verfassungsklage nach Ausschuss-Sitzverteilung in Thüringen

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag wehrt sich gegen den Verlust ihrer Sperrminorität in den Ausschüssen nach einer umstrittenen Geschäftsordnungsänderung und will nun den Verfassungsgerichtshof in Weimar anrufen, um ihre Rechte zu verteidigen und dem Wählerwillen Nachdruck zu verleihen.

Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag hat angekündigt, juristisch gegen ihren drohenden Machtverlust in den Ausschüssen vorzugehen. Grund dafür ist eine Änderung der Landtagsgeschäftsordnung, die während der konstituierenden Sitzung am 28. September beschlossen wurde. Die Änderung führt dazu, dass die Ausschüsse künftig nur noch zwölf Mitglieder haben, wodurch der AfD nur noch vier Sitze zustehen, anstatt der bisher fünf. Dies macht die Erreichung einer Sperrminorität unmöglich, was die AfD daran hindert, wichtige Entscheidungen der anderen Fraktionen zu blockieren. Torben Braga, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD, erklärte, der Fall solle vor dem Landesverfassungsgerichtshof in Weimar geklärt werden, da die Interessen seiner Fraktion nicht ausreichend vertreten seien.

Die Entscheidung der anderen Fraktionen, das Zuteilungsverfahren zu ändern, wurde mit Mehrheitsbeschluss getroffen und ignoriert laut Braga die Mehrheitsverhältnisse im Plenum. Die AfD sieht ihre Rechte verletzt, da die neuen Regelungen nicht widerspiegeln, dass sie die stärkste Fraktion im Landtag ist. Außerdem könnte dies den anderen Fraktionen ermöglichen, Entscheidungen ohne die AfD mehrheitlich zu fällen. Sollte das Verfassungsgericht den Parteien nicht entgegenkommen, könnte das zu einer deutlichen Machtverschiebung im ausgeschlossenen politischen System führen, während die Regierungsbildung in Thüringen weiterhin kompliziert bleibt, da keine Fraktion mit der als „rechtsextrem“ eingestuften AfD zusammenarbeiten möchte. Weitere Informationen finden sich in einem detaillierten Bericht auf www.epochtimes.de.

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