Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat am 24. September 2024 entschieden, dass Unternehmen in Baden-Württemberg, die Corona-Soforthilfen erhalten haben, diese nicht zurückzahlen müssen. Die Richter hoben den Widerruf- und Erstattungsbescheid der Landeskreditbank Baden-Württemberg auf, obwohl die Urteilsbegründung noch aussteht und unklar bleibt, ob eine Berufung zugelassen wird. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die mehrere betroffene Unternehmen vertritt, bezeichnet das Urteil als großen Erfolg in den sich häufenden Auseinandersetzungen um Rückzahlungen dieser staatlichen Hilfen.
Im Zuge der Corona-Pandemie hatten zahlreiche Selbstständige und Kleinunternehmen in der Region die Soforthilfen in über 250.000 Fällen beantragt. Plötzlich wurden jedoch Rückzahlungsaufforderungen laut, die vielen Unternehmen existenzielle Sorgen bereiten. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte bereits ähnliche Urteile gefällt und stellte fest, dass die Widerrufs- und Erstattungsbescheide ohne eindeutige Zweckbestimmung rechtswidrig sind. Die Kanzlei rät betroffenen Unternehmen, sich rechtlich beraten zu lassen, da sich möglicherweise auch andere Rückzahlungsbescheide anfechten lassen (laut www.presseportal.de).