Chemiearbeitgeber und Arbeitnehmervertreter in Deutschland haben sich nach der Teillegalisierung von Cannabis auf eine strikte Null-Toleranz-Politik am Arbeitsplatz verständigt. Diese Entscheidung kommt als Reaktion auf die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen und deren Herausforderungen in der Chemie- und Pharmaindustrie, insbesondere in Bezug auf Arbeitssicherheit. In einer aktualisierten Vereinbarung betonen der Arbeitgeberverband BAVC und die Gewerkschaft IG BCE, dass es wichtig sei, am Arbeitsplatz von jeglichem Rauschmittel, einschließlich Alkohol und Cannabis, Abstand zu halten. Die Devise lautet: „Null Alkohol und null Cannabis.“
Beide Seiten warnen vor den potenziellen Gefahren des Cannabiskonsums. Insbesondere wird auf mögliche Beeinträchtigungen des Kurzzeitgedächtnisses, der Reaktionsfähigkeit und somit auf ein erhöhtes Unfallrisiko hingewiesen. Die Vereinbarung richtet sich an Führungskräfte und Betriebsräte, um Mitarbeiter für die Risiken des Cannabiskonsums zu sensibilisieren, mit dem Ziel, Beschäftigte, Verbraucher und die Umwelt zu schützen. Mit dem umstrittenen Cannabisgesetz, das seit April diesen Jahres Bestand hat, haben Erwachsene bestimmte Freiheiten beim Besitz und Anbau von Cannabis, doch die Chemiebranche bleibt bei ihrer Null-Toleranz-Haltung. Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden.