Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat offiziell Widerspruch gegen die Ölförderung auf der Bohrinsel Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer eingelegt. Die Organisation argumentiert, dass für das riskante Projekt nie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, obwohl das Gebiet seit 1998 als FFH-Gebiet und seit 2001 als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Ein neuer Hauptbetriebsplan für die Ölförderung, der im Mai 2024 erlassen wurde, gibt der DUH nun rechtliche Mittel, um gegen die Fortsetzung der Förderung vorzugehen. Der anhaltende Betrieb könnte gemäß deutschem und europäischem Naturschutzrecht illegal sein, wenn keine nachträgliche Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass die Erdölförderung eine massive Bedrohung für eines der wichtigsten Naturreservate Europas darstellt. Er fordert ein sofortiges Ende der Förderung, um den einzigartigen Lebensraum zu schützen. Constantin Zerger, Leiter für Energie und Klimaschutz der DUH, weist darauf hin, dass der Schutz von sensiblen Gebieten wie dem Wattenmeer endlich ernst genommen werden muss. Die DUH setzt sich dafür ein, die niedrigen rechtlichen Standards für Projekte in FFH-Gebieten zu überwinden und die bisherigen Erfolge, wie die Ablehnung einer Ausweitung der Ölförderung durch die schleswig-holsteinische Landesregierung, weiter auszubauen. Details zu den rechtlichen Schritten sind bei www.presseportal.de zu finden.