Göttingen

Kastrationspflicht für Freigänger: Göttinger Tierschützer warnen!

In Göttingen müssen alle Katzenhalter ihre Freigänger kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, um die dramatisch steigende Population wilder Katzen zu stoppen – Verstöße gegen die seit 2018 geltende Katzenschutzverordnung können bis zu 5000 Euro kosten!

In Göttingen ist es ab sofort Pflicht, dass Katzen, die draußen herumlaufen, kastriert, gekennzeichnet und registriert sind. Diese Vorgabe ist Teil der bereits seit 2018 geltenden Katzenschutzverordnung, die darauf abzielt, die wachsende Population von frei lebenden Katzen in der Region zu kontrollieren. Trotz dieser Regelung halten sich nicht alle Katzenbesitzer daran, was zu möglichen Geldbußen von bis zu 5000 Euro führen kann, warnen die lokalen Tierschützer und der städtische Fachbereich Ordnung.

Burkhard Brücher vom Göttinger Katzenschutz betont, dass nicht kastrierte Freigänger eine zentrale Rolle im rapide wachsenden Katzenbestand spielen. Er macht darauf aufmerksam, dass diese Katzen oft gesundheitlich angeschlagen sind, unter Parasiten leiden und frühzeitig sterben. Kastration sei demnach ein wichtiger Schritt im Tierschutz. Ausnahmen von der Kastrationspflicht gelten nur für Katzen unter fünf Monaten und für Züchter von Rassekatzen, die einen Antrag stellen können, berichtete www.hna.de.

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