LuxemburgMülheim an der Ruhr

EuGH urteilt: Aldi-Süd täuschte mit falschen Rabattangeboten!

Aldi-Süd kassiert eine Niederlage vor dem EuGH und muss aufgrund irreführender Rabattaktionen künftig Transparenz bei Preisermäßigungen zeigen, nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg erfolgreich gegen täuschende Angebote geklagt hat!

Aldi-Süd hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten, nachdem entschieden wurde, dass bei Rabattangeboten der niedrigste Preis der letzten 30 Tage als Referenz herangezogen werden muss. Dies folgt auf eine Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die irreführende Preispolitik anprangerte, bei der Händler Preise künstlich erhöhen und dann mit gefälschten Rabatten werben. Konkret wurde Aldi-Süd beschuldigt, bei der Werbung für Ananas und Bananen falsche Rabatte angegeben zu haben, indem der damals günstigste Preis verschleiert wurde.

Der EuGH stellte fest, dass die von Aldi angegebene Preisdifferenz nicht den tatsächlichen günstigsten Preis wiedergab, was die Verbraucher täuschen könnte. Jetzt liegt es am Gericht in Düsseldorf, den Fall weiter zu prüfen und die Vorgaben des EuGH umzusetzen. Verbraucherzentralen erwarten von dieser Entscheidung mehr Transparenz im Handel. Für weitere Informationen zu diesem Thema, siehe die aktuelle Berichterstattung auf www.radiomuelheim.de.