Das höchste europäische Gericht hat heute eine wichtige Entscheidung zu einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen Aldi-Süd in Bezug auf Irreführung bei Rabattaktionen getroffen. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass Aldi-Süd zwar den günstigsten Preis der letzten 30 Tage angibt, die Rabatte jedoch nicht auf diesen Preis beziehen. Ein Beispiel aus dem Gerichtsdokument nennt Ananas, die als «Preis-Highlight» für 1,49 Euro verkauft wurden, während der klein gedruckte niedrigste Preis der vergangenen 30 Tage bei 1,39 Euro lag. Ähnlich wurde bei Bananen ein Rabatt von 23 Prozent auf einen Preis von 1,29 Euro angezeigt, obwohl dieser Preis auch der günstigste der letzten 30 Tage war.
Die Verbraucherzentrale fordert, dass Rabatte sich tatsächlich auf den niedrigsten Preis beziehen müssen und brachte die Klage am Landgericht Düsseldorf vor, das den EuGH um Klärung gebeten hat. Wenn das Gericht im Sinne der Verbraucherzentrale entscheidet, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die Preiswerbung haben und das Problem von „vorgegaukelten“ Preisreduzierungen verringern, das viele Konsumenten als ärgerlich empfinden. «Wir hoffen sehr, dass der Europäische Gerichtshof die Preisangabenverordnung so versteht wie wir», erklärte Cornelia Tausch von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg laut www.westfalen-blatt.de.