Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) bei der Berichterstattung über die bevorstehenden Wahlen in Brandenburg die Ergebnisse von Klein- und Kleinstparteien nicht gesondert ausweisen muss. Dies folgt einem Antrag des rbb und setzt einen zuvor ergangenen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg aus, der von der Tierschutzpartei angestoßen wurde. Der rbb-Chefredakteur David Biesinger äußerte sich positiv zu dem Urteil und betonte, dass es die redaktionelle Freiheit des rbb schütze, da die Parteien nicht über die Inhalte der Wahlberichterstattung entscheiden können.
Das Gericht stellte klar, dass das Hauptinteresse der Wähler auf der Sitzverteilung im künftigen Parlament und auf den möglichen Mehrheitsverhältnissen liege. Eine verpflichtende Ausweisung der Ergebnisse von Parteien mit einem Stimmanteil von über zwei Prozent würde eine gravierende Einschränkung der journalistischen Freiheit bedeuten. Die rbb-Justitiarin Kerstin Skiba hob hervor, dass die Wahlberichterstattung nun flexibel an den tatsächlichen Ergebnissen ausgerichtet werden kann, was die Unabhängigkeit des Journalismus am Wahlabend verstärke. Mehr Details zu diesem Thema sind in einem Artikel auf www.presseportal.de zu finden.