Das DFB-Sportgericht hat heute entschieden, die Wertung des Spiels zwischen dem SC Freiburg und Bayer 04 Leverkusen vom 31. August 2024, das mit 2:3 zugunsten von Leverkusen endete, aufzuheben. Die Entscheidung folgt auf den Einspruch des SC Freiburg, der argumentierte, dass die Schiedsrichterin einen Regelverstoß begangen hat, als sie einen verworfenen Strafstoß für Leverkusen wiederholen ließ, nachdem die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung die Torlinie verlassen hatte. Laut Regel 14 Ziffer 2 sei ein Wiederholen des Strafstoßes nur gerechtfertigt, wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hätte, was das Sportgericht in diesem Fall verneinte.
Das Spiel muss nun neu angesetzt werden. Die Schiedsrichterentscheidung wird als maßgeblich für die Spielwertung angesehen, und die Regelverletzung könnte den Ausgang des Spiels beeinflusst haben. Die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden angefochten werden, wie bereits gemeldet wurde.