Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen setzen sich dafür ein, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu stärken. Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) erklärte, dass eine Bundesratsinitiative geplant ist, die sicherstellen soll, dass künftige Änderungen am Bundesverfassungsgerichtsgesetz der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Dies soll einen effektiven Schutz des Gerichts als Hüter des Rechtsstaats garantieren. Wahlmann sieht die Initiative als Reaktion auf die Gefahren, die autoritäre Strömungen mit sich bringen, und verweist auf die Erfahrungen aus Polen, wo ein Verfassungsgericht durch politische Mehrheiten unter Druck gesetzt wurde.
Die Parteien SPD, Grüne, FDP und Union streben zudem an, zentrale Vorgaben zur Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz zu verankern, bevor die Bundestagswahl stattfindet. Hierbei geht es um die Festschreibung der Amtszeiten der Richter und den Ausschluss einer Wiederwahl sowie eine Altersgrenze von 68 Jahren. Aktuell könnten Änderungen mit einfacher Mehrheit durchgesetzt werden, was die Sorge vor einer politischen Einflussnahme erhöhen könnte. Dagegen wären Änderungen des Grundgesetzes immer an eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gebunden. Für mehr Informationen zu diesem Thema siehe auch den Bericht auf www.antenne1.de.