Die AfD hat erneut vor dem Bundesverfassungsgericht das Nachsehen gehabt. Die Klage um das Recht, Ausschussvorsitzende im Bundestag zu stellen, wurde abgelehnt. Diese Entscheidung markiert einen weiteren Rückschlag für die AfD, die schon seit geraumer Zeit um mehr Einfluss im parlamentarischen Verfahren kämpft. Der Verfassungsgerichtshof hat deutlich gemacht, dass die bestehende Regelung keine Priorität auf die Vertretung von Parteien mit geringerem Sitzanteil im Bundestag legen müsse.
Dieser Verlauf wird von der AfD als ungerecht empfunden, da sie der Meinung ist, dass alle Parteien, unabhängig von ihrer Größe, proportional im parlamentarischen Prozess vertreten sein sollten. Trotz der Enttäuschung bleibt die Partei entschlossen, ihren Kampf um mehr Mitspracherecht fortzusetzen. In der politischen Arena könnte dies jedoch die Unsicherheit über die zukünftige Rolle der AfD in bestimmten Entscheidungsprozessen verstärken. Weitere Informationen zu diesem Thema liefert www.radioherford.de.